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Assistenzzeit als Zahnarzt

Als Assistenzzahnarzt/-ärztin mit abgeschlossenem Studium der Zahnmedizin und Approbation sammelt man praktische Erfahrungen, die für die Führung einer eigenen Praxis und die Behandlung von Kassenpatienten unerlässlich sind. Die Assistenzzeit, die mindestens zwei Jahre beträgt, dient der Vorbereitung auf die Kassenzulassung, die nach erfolgreichem Abschluss bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung beantragt wird. Während dieser Zeit ist bereits die Behandlung von Privatpatienten möglich. Nach der Assistenzzeit kann die Eintragung ins Zahnarztregister erfolgen, die Grundlage für die Zulassung als Vertragszahnarzt ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Berufsstart von Zahnärzten

Zahnheilkundegesetz

Die Ausübung der Zahnheilkunde ist ausschließlich approbierten Zahnärzten vorbehalten.

Approbationsordnung für Zahnärzte

  • Struktur und Inhalte der zahnärztlichen Ausbildung.
  • Festlegung der Prüfungsanforderungen und -bedingungen.
  • Kriterien für die Erteilung der Approbation.

Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte

  • Vorgeschriebene Ausbildungszeit von mindestens 2 Jahren (Vollzeit!) für Zahnärzte in Deutschland.
  • Mindestens 3 Monate dieser Zeit sollten in einer freien Praxis absolviert werden.
  • Registrierungspflicht für alle Kassenzahnärzte im Zahnarztregister des jeweiligen Bezirks.

Bewerbungsvorlagen

Hier erhalten Sie alle Unterlagen, welcher Sie zur Bewerbung benötigen.

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